Jeder soll Internet·seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für:
- blinde Menschen
- gehörlose Menschen
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können
Darum sollen Internet·seiten und Apps barriere·frei sein.
In diesem Text steht:
- Was ist eine Erklärung zur Barriere·freiheit?
Und wo können Sie sich beschweren:
- wenn eine Internet·seite nicht barriere·frei ist?
- wenn eine App nicht barriere·frei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet·seiten und Apps eine Erklärung zur Barriere·freiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundes·land oder von der Bundes·regierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungs·bau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanz·amt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimm·bäder und Sport·anlagen
Ein Super·markt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barriere·freiheit?
Die Erklärung zur Barriere·freiheit ist ein Text.
Der Text ist:
- auf allen Internet·seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet·seiten.
In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht:
- Wie barriere·frei ist die Internet·seite?
Fach·leute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet·seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung. - Vielleicht muss nicht die ganze Internet·seite barriere·frei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen. - In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barriere·frei ist unsere Internet·seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barriere·freiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet·seite nutzen.
Aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt·formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf dieser Web·seite beschweren:
Telefon: 0421 242 895 50
vorstand@spiellandschaft-bremen.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet·seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barriere·freiheit. - Sie brauchen Infos von der Internet·seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen. - Die Erklärung zur Barriere·freiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentral·stelle für barriere·freie Informations·technik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
office@lbb.bremen.de
Die Zentral·stelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentral·stelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentral·stelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungs·stelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentral·stelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungs·stelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barriere·freiheit.
Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet·seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barriere·freiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barriere·freiheit
auf der Internet·seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos,
wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentral·stelle helfen.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebens·hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.