Haftpflichtdeckungsschutz
Wer haftet, falls doch mal ein Unfall auf dem Spielgelände passiert? Diese Frage ist für alle Initiativen, Vereine, Privatpersonen u.a. wichtig, die einen Spielplatz schaffen wollen oder dafür verantwortlich sind.
Zwar geschieht die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielflächen immer auf eigene Gefahr und die Eltern tragen das Risiko, zrotzdem müssen die Spielflächen und die Spielgeräte darauf sowie die Zuwegung verkehrssicher sein. Dies bedeutet, dass Risiken vermieden werden müssen, die nicht zu erkennen und nicht einzuschätzen sind und in keinem Zusammenhang oder Verhältnis zum Spielzweck stehen. Spielflächen, auch auf Privatgrund, können kostenlos den Haftpflichtdeckungsschutz der Stadtgemeinde Bremen beantragen, wenn sie öffentlich zugänglich sind.
Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Übernahme des Haftpflichtdeckungsschutzes (HADG) bei SpielLandschaftStadt. Wenden Sie sich an uns:
KontaktVoraussetzungen für die Übernahme des Haftpflichtdeckungsschutzes:
- ist die Teilnahme an einem unserer Seminare zum Thema „Sicherheit auf Spielplätzen“. Termine für das nächste Seminar finden sie hier.
- Öffentlicher Zugang zum Spielraum
- Nachweis regelmäßiger Sicht-, Funktions- und Verschleißkontrollen
- Jährliche Kontrolle (Hauptuntersuchung) durch externe Fachperson
Weitere Informationen finden Sie hier:
Dokumente